Gut gekontert: Mit diesen Argumenten entkräften Sie gängige Vorurteile

Sie möchten Ihre Kolleginnen und Kollegen davon überzeugen, wie wichtig ein Betriebsrat ist, aber Sie hören immer wieder Aussagen wie „Das bringt doch eh nichts“ oder „Ein Betriebsrat kostet doch nur viel Geld“?

Es kursieren eine ganze Reihe von Vorurteilen über den Betriebsrat. Nicht nur Arbeitgeber vertreten manchmal Meinungen, die ein wenig an der Realität vorbei gehen. Auch unter den Arbeitnehmern werden Begriffe wie „besonderer Kündigungsschutz“ oder „Vorsitzender des Betriebsrats“ überinterpretiert. Da ist dann ein Betriebsratsmitglied gleich unkündbar und der Betriebsratsvorsitzende kann als Chef des Gremiums alles alleine entscheiden. Wie so häufig liegt die Wahrheit in der Mitte.

Betriebsräte sind immer auf der Seite des Arbeitnehmers

Im Idealfall begegnen sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf Augenhöhe. Das bedeutet, dass ein Betriebsrat manchmal schwierige Beschlüsse fassen muss, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Schließlich muss er bei seinen Entscheidungen auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens berücksichtigen. Denn wenn eine Firma schließen muss, hat keiner etwas davon. Keine leichte Aufgabe, wenn es zum Beispiel um Kündigungen geht. Ein Betriebsrat sitzt also manchmal zwischen den Stühlen. Er muss die Arbeitnehmer vertreten und gleichzeitig mit dem Arbeitgeber zum Wohle des Betriebs zusammenarbeiten.

Ein Betriebsrat ist unkündbar

Betriebsratsmitglieder haben tatsächlich einen besonderen Kündigungsschutz, ihnen kann während der Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Allerdings erstreckt sich dieser Sonderkündigungsschutz nicht auf außerordentliche Kündigungen. Auch Betriebsräte können unter den Voraussetzungen des § 626 BGB fristlos gekündigt werden. Dazu muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser muss so schwer wiegen, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar wäre, den Ablauf der normalen Kündigungsfrist abzuwarten. Kommt es zu solch einer außerordentlichen Kündigung, muss außerdem der Betriebsrat als Gremium zustimmen, oder ein Arbeitsgericht diese Zustimmung ersetzen (§103 BetrVG).

Achtung:

Nach Paragraph 15 des Kündigungsschutzgesetzes dauert der Sonderkündigungsschutz gegen ordentliche Kündigungen nach Beendigung des Betriebsratsamtes noch ein ganzes weiteres Jahr an („Nachwirkung“, § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG). Der Schutzmechanismus des § 103 BetrVG kennt keine solche „Nachwirkung“. Außerordentliche Kündigungen unterliegen nach dem Ende der Amtszeit also keinen besonderen Einschränkungen mehr. Allerdings muss – wie bei jeder Kündigung von Arbeitnehmern – immer noch der Betriebsrat nach § 102 BetrVG angehört werden.

Betriebsräte kennen sich nicht aus und blockieren schnelle Entscheidungen

Viele Betriebsräte besuchen regelmäßig Schulungen zu relevanten Themen oder bilden sich auf anderen Wegen weiter. Bei Entscheidungen, die der Mitbestimmung unterliegen, können sie durch ihre Kenntnisse Prozesse sogar beschleunigen. Denn wenn der Betriebsrat schon an der Planungsphase beteiligt wird, kann er sowohl das Verständnis für Entscheidungen bei der Belegschaft als auch den Rückhalt für die Umsetzung vergrößern.

Ein Betriebsrat bringt doch eh nichts

Wer das denkt, hat noch nie einen Blick ins Betriebsverfassungsgesetz geworfen. Die Liste der Themen, bei denen der Betriebsrat mitreden und mitbestimmen kann, ist lang.
Hier nur einige Beispiele für Themen, bei denen der Betriebsrat aktiv mitgestalten kann:

  • Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten, Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Überstunden und Kurzarbeit: vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
  • Urlaub: Allgemeine Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan (z. B. Betriebsferien)
  • EDV: Einführung von Systemen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (z. B. Überwachungskameras und Zeiterfassungssysteme)
  • Gesundheit: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
  • Gehalt: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und der Entlohnungsgrundsätze
  • Prämien: Leistungsbezogene Entgelte sowie Entlohnungsmethoden

Ein Betriebsrat ist also nicht nur bei weniger schönen Themen wie Kündigungen und Personalabbau wichtig, er macht auch den Unterschied, wenn es um das betriebliche Miteinander und faire Arbeitsbedingungen geht.

Ein Betriebsrat kostet nur viel Geld

Natürlich kostet ein Betriebsrat Geld: Seine Mitglieder müssen von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt werden, um ihr Amt ausüben zu können und benötigen hierfür sicher auch die ein oder andere Fortbildung. Gleichzeitig wiegen die Vorteile, die ein Betriebsrat dem Unternehmen bringt, die Kosten auf: Denn eine zufriedene Belegschaft und gute, faire Arbeitsbedingungen sind viel wert!

Gute und motivierte Fachkräfte, die dem Unternehmen langfristig erhalten bleiben, gibt es nicht umsonst! In Zeiten von Fachkräftemangel müssen sich Arbeitgeber etwas einfallen lassen, um im „war of talents“ zu bestehen. Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich einen modernen Arbeitgeber, bei dem sie Beruf und Familie vereinen können. Neben guter Bezahlung spielen hier vor allem flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit mobiler Arbeit und ein gutes Arbeitsumfeld eine große Rolle. Hier kommt der Betriebsrat ins Spiel! Denn dieser kann maßgeblich dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen attraktiver auszugestalten.

Tatsächlich belegen Studien, dass ein Betriebsrat den Unternehmenserfolg nachhaltig beeinflusst! So zeigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle aus dem Jahr 2015, dass Unternehmen umso produktiver sind, je länger es einen Betriebsrat gibt. 15 Jahre nach Gründung stieg der wirtschaftliche Erfolg der für die Studie untersuchten Unternehmen im Schnitt sogar um 25 Prozent. Auch ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass Betriebe mit Betriebsrat produktiver und innovativer sind und eine geringere Fluktuation sowie eine familienfreundlichere Personalpolitik haben.

Ein Betriebsrat ist also ein Gewinn für moderne Unternehmen, kein reiner Kostenfaktor.

Der Betriebsratsvorsitzende entscheidet alles

Der Betriebsratsvorsitzende hat nicht mehr Rechte als jedes andere Betriebsratsmitglied auch. Er trägt allerdings mehr Pflichten auf seinen Schultern: Er lädt zu den Betriebsratssitzungen ein und kümmert sich um den Schriftverkehr. Er ist der Ansprechpartner für den Arbeitgeber und steht meist bei Auseinandersetzungen an vorderster Front. Da er als Vorsitzender häufig im Rampenlicht steht und die Entscheidungen des Gremiums vor allen vertritt, scheint der Betriebsrat manchmal nur aus ihm zu bestehen. Doch hat diese Stellung nur repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden. Der Betriebsratsvorsitzende darf keine Entscheidungen alleine fällen, die der Betriebsrat nicht vorher abgesegnet hat.

Fazit:

Sie sehen, Vorurteile gegen Betriebsräte sind meist falsch und können leicht widerlegt werden. Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen, wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat etablieren möchten – es lohnt sich für alle Beteiligten!

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