Betriebsratswahl: Anfechtung wegen unwirksamem Tarifvertrag über abweichende AN-Vertretungsstrukturen


Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG können zwar durch Tarifvertrag grundsätzlich vom BetrVG abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen bestimmt werden. Sind aber die hierfür aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Tarifvertrag unwirksam. Eine dennoch auf der Grundlage eines solchen Tarifvertrags durchgeführte Betriebsratswahl ist anfechtbar.

BAG, Beschluss vom 13.3.2013 – 7 ABR 70/11