Gute Gründe für das Betriebsratsamt

Die nächste Betriebsratswahl steht an, und Sie überlegen, zu kandidieren? Vielleicht wurden Sie auch von Kollegen – oder Mitgliedern des amtierenden Betriebsrats – auf eine Kandidatur angesprochen. Und jetzt fragen Sie sich: Soll ich mich wirklich aufstellen lassen? Was genau bedeutet es, Betriebsratskandidat zu werden? Was spricht dafür, was dagegen? Warum sollte ich überhaupt Betriebsrat werden? Diesen Fragen sind wir auf den Grund gegangen!

5 gute Gründe für ein Engagement im Betriebsrat:

1

Aktive Mitbestimmung:

Ganz oben auf der Liste steht sicher für viele Betriebsratsmitglieder die Mitbestimmung. Als Interessenvertreter sind Sie im Unternehmen Spieler statt Spielball! Bei vielen Entscheidungen im Betrieb muss der Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen, sich mit ihm beraten oder sogar einigen. Als Gremiumsmitglied können Sie Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne der Belegschaft beeinflussen. Sie leisten also einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Arbeitswelt im Unternehmen. 

2

Engagement für die Kollegen:

Wer sich gerne für andere einsetzt, weiß es aus Erfahrung. Diese Art von Arbeit ist besonders sinnstiftend. Als Betriebsrat sind Sie oft erste Anlaufstelle für die Kollegen – wenn es Probleme mit dem Chef, innerhalb einer Abteilung oder andere Konflikte gibt. Sie können betroffene Kollegen ganz konkret unterstützen. Und für sich selbst dadurch viel Anerkennung und Selbstbestätigung mitnehmen.

3

Persönliche Weiterbildung:

Als Betriebsrat werden und müssen Sie sich persönlich weiterentwickeln. Denn das Amt bringt auch viele Herausforderungen mit sich. Wie lassen sich Konflikte konstruktiv lösen? Wie gehen Sie einfühlsam mit Gesprächspartnern um? Welche Taktiken helfen bei Verhandlungen? Als Betriebsrat lernen Sie vieles, was Sie auch im beruflichen Alltag und im Privatleben nutzen können. 

4

Im Team arbeiten: ​​​​​​​

Gemeinsam entscheiden Sie sich für eine Linie, diskutieren Ihre Pläne, feiern Erfolge und ärgern sich über Misserfolge. Das Gemeinschaftsgefühl, das dadurch entsteht, belebt den Alltag.

5

Einblick ins Unternehmen:

Welche Strategie hat Ihr Arbeitgeber für die Zukunft? Welche Änderungen bahnen sich für die nächsten Monate an? Als Betriebsrat sitzen Sie nah an der Quelle – vor allem, wenn Sie eng mit dem Wirtschaftsausschuss zusammenarbeiten. Und mit den Informationen, die Ihnen zustehen, können Sie auch vorausschauend im Interesse der Belegschaft handeln. 

Was spricht gegen eine Kandidatur?

Die Arbeit von Betriebsräten ist sehr spannend, aber nicht immer ganz einfach: Den größten Handlungsbedarf gibt es oft dort, wo etwas schiefläuft. Das bedeutet: Oft werden Sie mit problematischen Situationen zu tun haben. 

Darauf sollten Sie sich einstellen:

  • Als Gremiumsmitglied sitzen Sie manchmal zwischen den Stühlen: Denn als Betriebsrat sind Sie sowohl dem Wohl der Arbeitnehmer als auch dem allgemeinen Betriebswohl verpflichtet. Diese beiden Ziele sind nicht immer leicht zusammenzubringen. Sie sollten also Spannungen aushalten können.
  • Als Betriebsrat müssen Sie sich mit vielen, ganz unterschiedlichen Themen beschäftigen – die oft gar nichts mit Ihrem bisherigen Beruf oder Ihrer Ausbildung zu tun haben. Sie sollten bereit sein, Neues zu lernen.
  • Auch im Gremium selbst kann es zu Konflikten kommen. Als Betriebsrat ist es wichtig, für die Meinung anderer offen zu sein, fair zu diskutieren und konstruktiv zusammenzuarbeiten. 

Was passiert, wenn ich Betriebsrat werde?

Wer für den Betriebsrat kandidiert und auch gewählt wird, hat damit ein Ehrenamt übernommen. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass dies „unentgeltlich“ erfolgt. Das heißt, Betriebsräte erhalten für ihre Tätigkeit keinen Extralohn, sondern weiterhin ihr ganz normales Gehalt. Auch in sonstigen Fragen dürfen Betriebsräte gegenüber den anderen Kollegen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

„Ehrenamt“ bedeutet aber nicht, dass Betriebsräte ihre Freizeit für das Amt opfern müssen: Für die Durchführung ihrer Betriebsratsaufgaben muss der Arbeitgeber die Betriebsräte von ihrer üblichen Arbeit befreien, natürlich ohne ihr Arbeitsentgelt dafür zu kürzen. In größeren Betrieben kann es sogar „freigestellte“ Betriebsräte geben, die ihrem eigenen Job gar nicht mehr nachgehen, sondern ihre volle Arbeitszeit mit Betriebsratsarbeit verbringen.

Die meisten frisch gewählten Betriebsräte besuchen zu Beginn ihrer Amtszeit Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsrecht. Denn es gehört zur Pflicht eines jeden Betriebsratsmitglieds, sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten. Hier lernen „Frischlinge“ im Gremium ihre Aufgaben und Rechte als Interessenvertreter im Detail kennen. Sie brauchen also kein Vorwissen, um zu kandidieren!

Nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen Mitglieder des Betriebsrats einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Aufstellung als Wahlbewerber. Eine ordentliche fristgemäße Kündigung ist grundsätzlich unzulässig.  Wer sich als Kandidat aufstellen lässt, muss daher keine negativen Folgen befürchten. Denn auch wer nicht gewählt wird, genießt für weitere sechs Monate den sogenannten nachwirkenden Kündigungsschutz.

Fazit:

Wenn Sie sich gerne engagieren und im Betrieb etwas für die Belegschaft vorantreiben wollen: Werden Sie zum Sprachrohr für die Kollegen und lassen Sie sich als Kandidat bei der nächsten Betriebsratswahl aufstellen!

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